Dr. Josef Lachmann

Vorsorge

Die moderne Medizin hat großartige Fortschritte gemacht. Viele Menschen wollen aber nicht, dass bei unheilbarer Erkrankung oder schwerstem Unfall die Behandlung um jeden Preis fortgesetzt wird.

Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus bestimmte Behandlungen ablehnen, für den Fall, dass Sie selbst in der Zukunft keine Entscheidungen mehr treffen können (z.B. bei dauernder Bewusstlosigkeit).

Ihre Patientenverfügung ist für Ärzte und Krankenhäuser verbindlich, wenn zuvor eine Beratung durch Arzt und Rechtsanwalt erfolgt ist und dokumentiert wird. Damit wird ein Sterben in Würde gewahrt.

Ihre Patientenverfügung kann beim Rechtsanwalt hinterlegt werden und soll bei der Rechtsanwaltskammer zentral registriert werden. So wird sichergestellt, dass Ihr Wille nicht übergangen wird. Beratungen zur „Patientenverfügung“ biete ich gerne gemeinsam mit Ärzten meines Vertrauens an.

Vererben

Sie wollen sichergehen, wem ihr Nachlass nach Ihrem Tod zukommt?
Anwaltliche Beratung schafft Klarheit.

Ein professionell aufgesetztes Testament vermeidet spätere Erbstreitigkeiten.

 

Vorsorgevollmacht

Damit können Sie bestimmen, welche Personen für Sie künftig Entscheidungen treffen sollen, wenn Sie das einmal selbst nicht mehr können. Eine solche Vorsorgevollmacht kann sowohl den medizinischen Bereich erfassen, wie auch alle anderen Bereiche Ihres Lebens. Damit können Sie sicherstellen, dass eine Vertrauensperson für Sie agiert.

 

Ich berate Sie dazu gerne!